Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Greyt GmbH

Stand: 31. März 2026

Teil A: Allgemeine Bestimmungen und Bedingungen für den SaaS-Dienst

§ 1 Geltungsbereich und Anbieter

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der
Greyt GmbH
Am Wissenschaftspark 9
54296 Trier
Deutschland
Registergericht: Amtsgericht Wittlich, Handelsregister B
Registernummer: HRB 45098
Vertreten durch: Henrik Ekstrand
E-Mail: impressum@business-os.de
(nachfolgend „Anbieter“ genannt)
und ihren gewerblichen Kunden (nachfolgend „Kunde“ genannt) bezüglich der vom Anbieter erbrachten Leistungen.

Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Der Anbieter schließt keine Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB).

Die AGB sind in Teil A (Allgemeine Bestimmungen und Bedingungen für den SaaS-Dienst) und Teil B (Besondere Bedingungen für Implementierungs- und Beratungsleistungen) gegliedert. Teil A gilt für alle Vertragsverhältnisse. Teil B gilt ergänzend, sofern der Kunde Implementierungs- oder Beratungsleistungen bucht.

Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsgegenstand des SaaS-Dienstes

Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung einer Programmierschnittstelle (API) durch den Anbieter (nachfolgend „SaaS-Dienst“). Diese API ermöglicht es dem Kunden, eine Verbindung zu den Online-Schnittstellen verschiedener Drittanbieter herzustellen, um Daten an die Anwendungen dieser Drittanbieter zu senden oder aus diesen auszulesen. Der SaaS-Dienst umfasst insbesondere:

a) DATEV-Integration: Anbindung an DATEV Unternehmen Online und DATEV Rechnungswesen über die Maesn-Schnittstelle (OAuth2). Ermöglicht das Lesen und Schreiben von Belegen, Buchungsvorschlägen, Kontakten und Stammdaten.

b) Banking-Integration: Zugang zu Bankkonten über einen BaFin-regulierten Kontoinformationsdienst. Account Information Services (AIS): Kontostände, Transaktionen, Kontoinhaberdaten. Payment Initiation Services (PIS): SEPA- und SEPA-Instant-Zahlungen. Die Banking-Integration ist auf Banken in Deutschland und Luxemburg beschränkt.

c) ÖPNV-Ticketing: Erstellung, Verwaltung und Abrechnung von ÖPNV-Tickets (Einzel- und Abonnement-Tickets) über die Mobility-Box-Schnittstelle, einschließlich Wallet-Integration (Apple Wallet, Google Wallet).

d) Credit-System: Die Nutzung des SaaS-Dienstes basiert auf einem Credit-Verbrauchsmodell. Jeder API-Aufruf verbraucht eine definierte Anzahl von Credits. Credits werden vor dem API-Aufruf reserviert und nach erfolgreichem Aufruf abgebucht. Bei fehlgeschlagenen Aufrufen verfällt die Reservierung automatisch. Der aktuelle Credit-Verbrauch pro Endpunkt ist in der API-Dokumentation einsehbar.

Der SaaS-Dienst umfasst die Bereitstellung eines API-Keys, der den authentifizierten Zugriff über die vom Anbieter bereitgestellte technische Infrastruktur ermöglicht.

Die Integration des API-Keys in Drittsysteme des Kunden (z.B. Make.com, n8n, Airtable) und die konkrete Nutzung der abgerufenen oder zu sendenden Daten obliegen allein der Verantwortung des Kunden. Der Anbieter stellt lediglich die technische Schnittstelle zur Verfügung.

Für die technische Anbindung an die Schnittstellen der Drittanbieter kann der Anbieter spezialisierte technische Dienstleister als Subunternehmer einsetzen.

§ 3 Vertragsschluss für den SaaS-Dienst

Der Vertrag über die Nutzung des SaaS-Dienstes kommt durch die Online-Registrierung des Kunden auf der Webseite des Anbieters und die anschließende Bestätigung durch den Anbieter (z.B. per E-Mail oder durch Freischaltung des Accounts) zustande.

Der Kunde sichert zu, dass alle bei der Registrierung angegebenen Daten wahrheitsgemäß und vollständig sind.

Der Anbieter kann dem Kunden eine kostenlose Testphase (nachfolgend „Trial“) anbieten. Die Dauer der Testphase wird bei der Registrierung angezeigt. Während der Testphase steht dem Kunden der volle Funktionsumfang des gewählten Abonnement-Modells zur Verfügung. Nach Ablauf der Testphase geht das Abonnement automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement über, sofern der Kunde nicht vor Ablauf der Testphase kündigt. Der Kunde wird vor Ablauf der Testphase per E-Mail über die bevorstehende Umwandlung informiert.

§ 4 Leistungen, Verfügbarkeit und Wartung

Der Anbieter stellt dem Kunden für die Dauer des Vertrages den Zugang zum SaaS-Dienst im Rahmen des gewählten Abonnement-Modells zur Verfügung.

Eine bestimmte Verfügbarkeit (Service Level Agreement, SLA) wird nicht geschuldet. Der Anbieter bemüht sich jedoch, den Dienst möglichst unterbrechungsfrei bereitzustellen.

Geplante Wartungsfenster, die zu einer vorübergehenden Nichterreichbarkeit des Dienstes führen können, wird der Anbieter dem Kunden nach Möglichkeit im Voraus ankündigen.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

Für die Nutzung des SaaS-Dienstes gelten die auf der Webseite des Anbieters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ausgewiesenen Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Die Abrechnung erfolgt je nach gewähltem Modell monatlich oder jährlich im Voraus.

Die Zahlung erfolgt per Kreditkarte über den Zahlungsdienstleister Stripe.

Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, den Zugang des Kunden zum Dienst vorübergehend zu sperren und nach erfolgloser Mahnung den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

Der Anbieter ist berechtigt, die Preise mit einer Ankündigungsfrist von mindestens sechs (6) Wochen zum nächsten Verlängerungszeitraum anzupassen. Die Ankündigung erfolgt per E-Mail. Dem Kunden steht im Falle einer Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung zu.

§ 6 Pflichten und Verantwortlichkeiten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, die ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten und API-Keys sicher aufzubewahren und vor dem Zugriff Dritter zu schützen.

Der Kunde sichert zu und ist allein dafür verantwortlich, dass er über alle notwendigen Rechte und Zustimmungen des jeweiligen Drittanbieters (z.B. DATEV) verfügt, um auf die jeweiligen Daten zuzugreifen, diese zu verarbeiten und zu übermitteln. Er stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Pflicht resultieren.

Der Kunde verpflichtet sich, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen. Insbesondere ist es ihm untersagt:

a. den Quellcode des Dienstes zu kopieren, zu dekompilieren oder zurückzuentwickeln.

b. rechtswidrige, beleidigende, explizite oder schädliche Inhalte über den Dienst zu übertragen.

Der Kunde ist für die inhaltliche Korrektheit der Daten, die er über den Dienst an Drittanbieter sendet, selbst verantwortlich.

§ 7 Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung des Anbieters auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Der Anbieter haftet nicht für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der aus den Systemen der Drittanbieter abgerufenen Daten. Der Dienst übermittelt lediglich die Daten, die in den Quellsystemen zum Zeitpunkt des Abrufs verfügbar sind.

Für über den Dienst initiierte Zahlungen (Payment Initiation Services) haftet der Anbieter nicht für die Ausführung durch das kontoführende Kreditinstitut. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Richtigkeit der Zahlungsdaten (Empfänger-IBAN, Betrag, Verwendungszweck).

Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

§ 8 Vertragslaufzeit und Kündigung des SaaS-Vertrages

Der Vertrag über den SaaS-Dienst wird je nach Wahl des Kunden für eine Laufzeit von einem Monat (Monatsplan) oder einem Jahr (Jahresplan) geschlossen.

Der Vertrag verlängert sich automatisch um die jeweilige ursprüngliche Laufzeit, sofern er nicht von einer der Parteien vor Ablauf der Laufzeit gekündigt wird. Die Kündigung kann vom Kunden jederzeit zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode erfolgen.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Nach Beendigung des Vertrages wird der Anbieter die im Auftrag des Kunden verarbeiteten Daten innerhalb von 30 Tagen löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Auf Wunsch des Kunden stellt der Anbieter die Daten vor der Löschung in einem gängigen, maschinenlesbaren Format zur Verfügung. Näheres regelt der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV).

§ 9 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit seiner separaten Datenschutzerklärung.

Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (insbesondere die Daten aus den angebundenen Systemen der Drittanbieter), handeln die Parteien auf Grundlage des Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO, der unter business-os.de/avv einsehbar ist. Der Kunde ist der Verantwortliche im Sinne der DSGVO, der Anbieter ist der Auftragsverarbeiter.

Teil B: Besondere Bedingungen für Implementierungs- und Beratungsleistungen

§ 10 Vertragsgegenstand und Vertragsschluss für Dienstleistungen

Gegenstand dieses Teils sind Implementierungs-, Konfigurations- und Beratungsleistungen (nachfolgend „Dienstleistungen“), die der Anbieter für den Kunden im Zusammenhang mit den beworbenen API-Schnittstellen erbringt.

Art, Umfang, Dauer und Vergütung der Dienstleistungen werden in einem separaten, individuellen Angebot festgelegt. Ein Vertrag über Dienstleistungen kommt erst durch die Annahme dieses Angebots durch den Kunden zustande.

Sofern nicht anders vereinbart, erbringt der Anbieter Dienstleistungen im Rahmen eines Dienstvertrages. Ein bestimmter Erfolg ist nicht geschuldet.

§ 11 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, dem Anbieter alle für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Informationen, Zugangsdaten zu Systemen und Unterlagen rechtzeitig, vollständig und unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nur unzureichend nach, verlängern sich vereinbarte Fristen und Termine entsprechend. Der Anbieter kann für den dadurch entstehenden und nachzuweisenden Mehraufwand eine angemessene Vergütung verlangen.

§ 12 Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung für Dienstleistungen erfolgt auf Basis des individuellen Angebots, in der Regel nach Zeitaufwand zu den vereinbarten Stundensätzen oder zu einem Festpreis.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.

§ 13 Abnahme

Sofern die Parteien die Erbringung von Werkleistungen und eine Abnahme vereinbart haben, wird der Kunde die vom Anbieter erbrachten Leistungen nach Mitteilung der Fertigstellung unverzüglich prüfen.

Die Leistungen gelten als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von 10 Werktagen nach Fertigstellungsmitteilung wesentliche Mängel schriftlich rügt.

Teil C: Schlussbestimmungen

§ 14 Änderungen der AGB

Der Anbieter behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem Kunden per E-Mail spätestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesandt.

Widerspricht der Kunde der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von vier Wochen nach Empfang der E-Mail, gelten die geänderten AGB als angenommen.

§ 15 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Anbieters, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.